Sachsen hat am 1. September 2024 gewählt. Nach dem endgültigen amtlichen Wahlergebnis werden dem neuen Parlament Abgeordnete von sieben Parteien angehören: die CDU mit 41 Sitzen (31,9 % der Listenstimmen), die AfD mit 40 Sitzen (30,6 %), das BSW mit 15 Sitzen (11,8 %), die SPD mit 10 Sitzen (7,3 %), die GRÜNEN mit 7 Sitzen (5,1 %), die LINKEN mit 6 Sitzen (4,5 %, Grundmandatsklausel) und die Freien Wähler mit einem Sitz (Direktmandat). Der 8. Sächsische Landtag wird damit aus 120 Abgeordneten bestehen. Er muss sich spätestens am 1. Oktober 2024 konstituieren. Den genauen Termin legt der Alterspräsident fest. Bis zur konstituierenden Sitzung des 8. Sächsischen Landtags verbleibt der bisherige Landtag im Amt.